Politik und Gesellschaft

Donald Trump – Diese Executive Order gibt ihm Macht und verursacht Panik bei seinen Gegnern

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Das ist Dynamit! Wer es lesen kann, wird das Dynamit darin finden.

 

Dieses Dekret sollte jeder im Wortlaut kennen, der glaubt, Trump wäre ein dummer, kleiner Junge, der Politik spielt. Denn so wird er von den Medien in der Regel dargestellt. Man schreit geradezu nach einem IQ-Test für jeden künftigen Präsidenten. Aber es sind nur die Dummen, die das tun, denn sie können die Strategie eines intelligenten Menschen nicht erkennen. Und derzeit scheint es davon recht viele davon zu geben, denn die Menschheit scheint wieder dümmer zu werden.

Wer daran zweifelt, dass Trump umsetzt, was er ankündigt, möge einmal über diesen Beitrag nachdenken, der Hillary und Bill Clinton – wahrscheinlich als Folge dieses Dekrets – in einem Linienflug in der Holzklasse zeigt. Es heißt schon länger, das Vermögen der korrupten Clinton Foundation sei eingefroren. Aber schlimmer noch: Geldern, Gütern oder Dienstleistungen dürfen von Personen, deren Vermögen blockiert ist, nicht entgegengenommen werden und es macht sich darüber hinaus strafbar, wer es versucht!

Allmählich sieht man die Entwicklung von Dingen, die Trump irgendwann einmal in Gang gesetzt hat.  „Future proves past“, würde Q sagen. „The Donald“ hat einen langen Atem, aber hier musste er nicht lange warten. Dieses Dekret zeigte vom ersten Tag an Wirkung, indem Eric Schmidt, CEO von Google, als erster von vielen, die ihm folgten, das brennende Haus verließ.  Inzwischen ist die Liste der Politiker und CEOs, die ihren Posten räumten, lang und wird immer länger.

Hier geht es jetzt zur „Executive Order Blocking the Property of Persons Involved in Serious Human Rights Abuse or Corruption“

Dekret zur Blockierung des Eigentums von Personen, die an schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen oder Korruption beteiligt sind.

Durch die Autorität, die mir als Präsident durch die Verfassung und die Gesetze der Vereinigten Staaten von Amerika übertragen wurde, einschließlich des International Emergency Economic Powers Act (50 U.S.C. 1701 ff.) (IEEPA), des National Emergencies Act (50 U.).S.C. 1601 ff.) (NEA), dem Global Magnitsky Human Rights Accountability Act (Public Law 114-328) (das „Gesetz“), Abschnitt 212(f) des Immigration and Nationality Act von 1952 (8 U.S.C. 1182(f)). (INA) und Abschnitt 301 von Titel 3, United States Code,

Ich, DONALD J. TRUMP, Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika, stelle fest, dass die Prävalenz und Schwere von Menschenrechtsverletzungen und Korruption, die ihren Ursprung ganz oder teilweise außerhalb der Vereinigten Staaten haben, wie sie von den im Anhang zu dieser Ordnung aufgeführten Personen begangen oder geleitet werden, einen solchen Umfang und eine solche Schwere erreicht haben, dass sie die Stabilität der internationalen politischen und wirtschaftlichen Systeme bedrohen. Menschenrechtsverletzungen und Korruption untergraben die Werte, die eine wesentliche Grundlage für stabile, sichere und funktionierende Gesellschaften bilden, haben verheerende Auswirkungen auf den Einzelnen, schwächen demokratische Institutionen, degradieren die Rechtsstaatlichkeit, verlängern gewaltsame Konflikte, erleichtern die Aktivitäten gefährlicher Personen und untergraben die Wirtschaftsmärkte. Die Vereinigten Staaten versuchen, denjenigen, die schwere Menschenrechtsverletzungen begehen oder sich an Korruption beteiligen, greifbare und erhebliche Konsequenzen aufzuerlegen und das Finanzsystem der Vereinigten Staaten vor Missbrauch durch dieselben Personen zu schützen.

Deshalb stelle ich fest, dass schwere Menschenrechtsverletzungen und Korruption in der ganzen Welt eine ungewöhnliche und außerordentliche Bedrohung für die nationale Sicherheit, die Außenpolitik und die Wirtschaft der Vereinigten Staaten darstellen, und erkläre hiermit einen nationalen Notstand, um dieser Bedrohung zu begegnen.

Hiermit bestimme und bestelle ich:

Abschnitt 1. (a) Alle Immobilien und Eigentumsrechte, die sich in den Vereinigten Staaten befinden, die nachstehend in die Vereinigten Staaten fallen oder die in den Besitz oder die Kontrolle einer US-Person der folgenden Personen gelangen, sind gesperrt und dürfen nicht übertragen, bezahlt, ausgeführt, zurückgezogen oder anderweitig gehandelt werden:

i) die im Anhang zu dieser Verordnung aufgeführten Personen;

ii) jede ausländische Person, die vom Finanzminister in Absprache mit dem Staatssekretär und dem Generalstaatsanwalt bestimmt wird:

(A) für schwere Menschenrechtsverletzungen verantwortlich oder mitschuldig zu sein oder sich direkt oder indirekt daran beteiligt zu haben;

(B) ein amtierender oder ehemaliger Regierungsbeamter oder eine Person, die für oder im Namen eines solchen Beamten handelt, der für ihn verantwortlich oder mitschuldig ist oder sich direkt oder indirekt daran beteiligt hat:

(1) Korruption, einschließlich der Veruntreuung von Staatsvermögen, der Enteignung von Privatvermögen zum persönlichen Vorteil, der Korruption im Zusammenhang mit Regierungsaufträgen oder der Entnahme natürlicher Ressourcen oder der Bestechung; oder

(2) die Übertragung oder Erleichterung der Übertragung von Erträgen aus Korruption;

(C) Anführer oder Beamter zu sein oder gewesen zu sein:

(1) einer Einrichtung, einschließlich einer Regierungseinrichtung, die eine der in den Unterabschnitten (ii)(A), (ii)(B)(1) oder (ii)(B)(2) dieses Abschnitts beschriebenen Tätigkeiten ausgeübt hat oder deren Mitglieder diese ausgeübt haben; oder

(2) ein Unternehmen, dessen Eigentum und Eigentumsrechte gemäß dieser Anordnung aufgrund von Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Amtszeit des Leiters oder Beamten gesperrt sind; oder

(D) den Versuch unternommen zu haben, eine der in den Unterabschnitten (ii)(A), (ii)(B)(1) oder (ii)(B)(2) dieses Abschnitts beschriebenen Tätigkeiten auszuüben; und

iii) jede Person, die vom Finanzminister in Absprache mit dem Staatssekretär und dem Generalstaatsanwalt bestimmt wird:

(A) materiell unterstützt, gesponsert oder finanziell, materiell oder technologisch unterstützt zu haben, oder Waren oder Dienstleistungen für oder zur Unterstützung von:

(1) jede in den Unterabschnitten (ii)(A), (ii)(B)(1) oder (ii)(B)(2) dieses Abschnitts beschriebene Tätigkeit, die von einer ausländischen Person ausgeübt wird;

(2) jede Person, deren Eigentum und Eigentumsinteressen gemäß dieser Anordnung gesperrt sind; oder

(3) jede Einrichtung, einschließlich jeder Regierungseinrichtung, die eine der in den Unterabschnitten (ii)(A), (ii)(B)(1) oder (ii)(B)(2) dieses Abschnitts beschriebenen Tätigkeiten ausgeübt hat oder deren Mitglieder diese ausgeübt haben, wenn die Tätigkeit von einer ausländischen Person ausgeübt wird;

(B) im Besitz oder unter der Kontrolle einer Person zu sein, die direkt oder indirekt für oder im Namen einer Person handelt oder gehandelt haben soll, deren Eigentum und Eigentumsinteressen gemäß dieser Anordnung blockiert sind; oder

(C) den Versuch unternommen zu haben, eine der in den Unterabschnitten (iii)(A) oder (B) dieses Abschnitts beschriebenen Tätigkeiten auszuüben.

(b) Die Verbote in Unterabschnitt (a) dieses Abschnitts gelten, außer in dem Umfang, der in Gesetzen oder Verordnungen, Verordnungen, Richtlinien oder Lizenzen vorgesehen ist, die gemäß dieser Verordnung erteilt werden können, und ungeachtet eines vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung abgeschlossenen Vertrags oder einer Lizenz oder Genehmigung.

Abschnitt 2. Die uneingeschränkte Einreise von Ausländern in die Vereinigten Staaten, die eines oder mehrere der in Abschnitt 1 dieser Verordnung genannten Kriterien erfüllen, würde den Interessen der Vereinigten Staaten abträglich sein, und die Einreise dieser Personen in die Vereinigten Staaten als Einwanderer oder Nicht-Einwanderer wird hiermit ausgesetzt. Diese Personen werden wie Personen behandelt, die unter Abschnitt 1 der Proklamation 8693 vom 24. Juli 2011 (Aussetzung der Einreise von Ausländern, die dem Reiseverbot des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen und den Sanktionen des International Emergency Economic Powers Act unterliegen) fallen.

Abschnitt 3. Hiermit stelle ich fest, dass die Durchführung von Spenden der in Abschnitt 203(b)(2) der IEEPA (50 U.S.C. 1702(b)(2)) genannten Arten von Artikeln durch, an oder zugunsten einer Person, deren Eigentum und Eigentumsinteressen gemäß dieser Anordnung gesperrt sind, meine Fähigkeit, mit dem in dieser Anordnung erklärten nationalen Notstand umzugehen, ernsthaft beeinträchtigen würde, und ich verbiete hiermit solche Spenden wie in Abschnitt 1 dieser Anordnung vorgesehen.

Abschnitt 4. Die Verbote in Abschnitt 1 schließen ein:

(a) die Einbringung oder Bereitstellung von Geldern, Gütern oder Dienstleistungen durch, an oder zu Gunsten einer Person, deren Eigentum und Eigentumsinteressen gemäß dieser Anordnung gesperrt sind; und

(b) die Entgegennahme von Geldern, Waren oder Dienstleistungen von einer solchen Person.

Abschnitt 5. (a) Jede Transaktion, die sich entzieht oder vermeidet, den Zweck hat, sich zu entziehen oder zu vermeiden, einen Verstoß gegen die in dieser Reihenfolge festgelegten Verbote verursacht oder versucht, diese zu verletzen, ist verboten.

(b) Jede Verschwörung, die zur Verletzung eines der in dieser Reihenfolge festgelegten Verbote gebildet wurde, ist verboten.

Abschnitt 6. Für die Zwecke dieser Order:

a) bezeichnet der Begriff „Person“ eine natürliche oder juristische Person;

(b) der Begriff „Einheit“ bezeichnet eine Partnerschaft, eine Vereinigung, einen Trust, ein Joint Venture, eine Körperschaft, eine Gruppe, einen Teilkonzern oder eine andere Organisation; und

(c) der Begriff „Person der Vereinigten Staaten“ bezeichnet jeden Staatsbürger der Vereinigten Staaten, einen dauerhaft ansässigen Ausländer, eine nach dem Recht der Vereinigten Staaten oder einer Gerichtsbarkeit innerhalb der Vereinigten Staaten (einschließlich ausländischer Zweigstellen) organisierte Einrichtung oder eine Person in den Vereinigten Staaten.

Abschnitt 7. Für diejenigen Personen, deren Eigentum und Eigentumsinteressen gemäß dieser Verordnung blockiert sind und die möglicherweise eine verfassungsmäßige Präsenz in den Vereinigten Staaten haben, stelle ich fest, dass aufgrund der Möglichkeit, Gelder oder andere Vermögenswerte unverzüglich zu übertragen, eine vorherige Benachrichtigung dieser Personen über die gemäß dieser Verordnung zu ergreifenden Maßnahmen diese Maßnahmen unwirksam machen würde. Ich stelle daher fest, dass es für die Wirksamkeit dieser Maßnahmen bei der Bewältigung des in dieser Reihenfolge erklärten nationalen Notstands keiner vorherigen Ankündigung einer Auflistung oder Festlegung gemäß dieser Reihenfolge bedarf.

Abschnitt 8. Der Finanzminister wird hiermit ermächtigt, in Absprache mit dem Staatssekretär solche Maßnahmen zu ergreifen, einschließlich der Annahme von Vorschriften und Verordnungen, und alle Befugnisse auszuüben, die mir von IEEPA und dem Gesetz zur Durchführung dieser Anordnung und des Abschnitts 1263(a) des Gesetzes in Bezug auf die darin vorgesehenen Bestimmungen eingeräumt werden. Der Finanzminister kann im Einklang mit dem geltenden Recht jede dieser Funktionen an andere Amtsträger und Agenturen der Vereinigten Staaten übertragen. Alle Stellen treffen im Rahmen ihrer Befugnisse alle geeigneten Maßnahmen zur Durchführung dieser Verordnung.

Abschnitt 9. Der Staatssekretär wird hiermit ermächtigt, solche Maßnahmen zu ergreifen, einschließlich der Annahme von Regeln und Vorschriften, und alle Befugnisse auszuüben, die mir von IEEPA, der INA und dem Gesetz zur Durchführung von Abschnitt 2 dieser Verordnung und, in Absprache mit dem Finanzminister, der Meldepflicht in Abschnitt 1264(a) des Gesetzes in Bezug auf die in Abschnitt 1264(b)(2) dieses Gesetzes vorgesehenen Berichte gewährt werden. Der Außenminister kann im Einklang mit dem anwendbaren Recht jede dieser Funktionen an andere Amtsträger und Agenturen der Vereinigten Staaten im Einklang mit dem geltenden Recht übertragen.

Abschnitt 10. Der Finanzminister wird ermächtigt, in Absprache mit dem Staatssekretär und dem Generalstaatsanwalt festzustellen, dass die Umstände die Sperrung des Vermögens und der Vermögensinteressen einer im Anhang zu dieser Verordnung aufgeführten Person nicht mehr rechtfertigen, und die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um diese Feststellung zu verwirklichen.

Abschnitt 11. Der Finanzminister wird ermächtigt, dem Kongress in Absprache mit dem Außenminister wiederkehrende und abschließende Berichte über den in dieser Reihenfolge erklärten nationalen Notstand gemäß Abschnitt 401(c) der NEA (50 U.S.C. 1641(c)) und Abschnitt 204(c) der IEEPA (50 U.S.C. 1703(c)) vorzulegen.

Abschnitt 12. Diese Anordnung gilt um 12:01 Uhr, Eastern Standard Time, 21. Dezember 2017.

Abschnitt 13. Diese Anordnung ist nicht dazu bestimmt und schafft keine materiellen oder verfahrensrechtlichen Rechte oder Vorteile, die von einer Partei gegen die Vereinigten Staaten, ihre Abteilungen, Agenturen oder Körperschaften, ihre leitenden Angestellten, Mitarbeiter oder Vertreter oder andere Personen durchgesetzt werden können.

DONALD J. TRUMP

THE WHITE HOUSE,
December 20, 2017.

Wer schon immer mal wissen wollte, wo es die Pens gibt hat, die Trump nach der Unterzeichnung der Executive Orders verteilt:

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