Politik und Gesellschaft

Trump unterzeichnet Executive Order zur Verhinderung von Online-Zensur nach Twitter-Attacke – deutsche Übersetzung

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Am 26. Mai wurde Donald Trump von Twitter zensiert. Am 28. Mai reagiert er mit einer Executive Order, welche die Rechte der sozialen Medien auf Zensur beschneiden soll.

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Es geht um die Meinungsfreiheit, die wieder zurückgeholt werden soll, denn sie sei Teil der amerikanischen Verfassung und unantastbar, sagte er heute nach der Unterzeichnung. Die Vorgeschichte zu dieser sehr schnellen Reaktion des Weißen Hauses lesen Sie bitte hier:

Twitter attackiert Trump und der schlägt zurück. Ist Twitter erst der Anfang? – Mit Update Executive Order, deutsche Übersetzung!

Executive Order zur Verhinderung von Online-Zensur
INFRASTRUKTUR & TECHNOLOGIE
Ausgegeben am: 28. Mai 2020

Durch die Autorität, die mir durch die Verfassung und die Gesetze der Vereinigten Staaten von Amerika als Präsident übertragen wurde, wird hiermit Folgendes angeordnet:

Abschnitt 1 Politik. Die Redefreiheit ist das Fundament der amerikanischen Demokratie. Unsere Gründerväter haben dieses heilige Recht mit der ersten Änderung der Verfassung geschützt. Die Freiheit, Ideen auszudrücken und zu diskutieren, ist die Grundlage für alle unsere Rechte als freies Volk.

In einem Land, in dem die Meinungsfreiheit seit langem geschätzt wird, können wir nicht zulassen, dass eine begrenzte Anzahl von Online-Plattformen die Sprache auswählt, auf die Amerikaner im Internet zugreifen und die sie übermitteln können. Diese Praxis ist grundsätzlich unamerikanisch und antidemokratisch.

Wenn große, mächtige Social-Media-Unternehmen Meinungen zensieren, mit denen sie nicht einverstanden sind, üben sie eine gefährliche Macht aus. 

Sie funktionieren nicht mehr als passive Bulletin Boards und sollten als Inhaltsersteller angesehen und behandelt werden.

Das Wachstum von Online-Plattformen in den letzten Jahren wirft wichtige Fragen zur Anwendung der Ideale des Ersten Verfassungszusatzes bezüglich der modernen Kommunikationstechnologie auf. Heute verfolgen viele Amerikaner die Nachrichten, bleiben mit Freunden und Familie in Kontakt und teilen ihre Ansichten zu aktuellen Ereignissen über soziale Medien und andere Online-Plattformen. IInfolgedessen funktionieren diese Plattformen in vielerlei Hinsicht als ein 21. Jahrhundert Äquivalent für den öffentlichen Ort.

Twitter, Facebook, Instagram und YouTube verfügen über eine immense, wenn nicht gar beispiellose Macht, um die Interpretation öffentlicher Ereignisse zu beeinflussen, Informationen zu zensieren, zu löschen oder verschwinden zu lassen und zu kontrollieren, was Menschen sehen oder nicht sehen.

Als Präsident habe ich mein Engagement für eine freie und offene Debatte im Internet deutlich gemacht. Eine solche Debatte ist online genauso wichtig wie an unseren Universitäten, in unseren Rathäusern und bei uns Zuhause. Es ist wichtig, um unsere Demokratie aufrechtzuerhalten.

Online-Plattformen betreiben selektive Zensur, die unserem nationalen Diskurs schadet. 

Zehntausende von Amerikanern haben neben anderen beunruhigenden Verhaltensweisen berichtet, dass Online-Plattformen Inhalte als unangemessen „kennzeichnen“, obwohl sie nicht gegen erklärte Nutzungsbedingungen verstoßen. Dass sie unangekündigte und unerklärliche Änderungen an den Unternehmensrichtlinien vornehmen, die zur Folge haben, dass bestimmte Standpunkte missbilligt werden und dass Inhalte und ganze Konten ohne Vorwarnung, ohne Begründung und ohne Regressanspruch gelöscht werden.

Twitter entscheidet sich nun selektiv dafür, bestimmte Tweets mit einem Warnhinweis zu versehen, der die politische Voreingenommenheit deutlich zum Ausdruck bringt. Wie berichtet wurde, scheint Twitter niemals ein solches Label auf den Tweet eines anderen Politikers gesetzt zu haben. Noch letzte Woche führte der Repräsentant Adam Schiff seine Anhänger in die Irre, indem er den lange widerlegten russischen Kollusionsschwindel verkaufte, und Twitter hat diese Tweets nicht markiert. Es ist nicht überraschend, dass der für die sogenannte „Site Integrity“ zuständige Beamte seine politische Voreingenommenheit in seinen eigenen Tweets zur Schau gestellt hat.

Während sich Online-Plattformen auf inkonsistente, irrationale und unbegründete Rechtfertigungen berufen, um die Sprache der Amerikaner zu zu zensieren oder auf andere Weise einzuschränken, profitieren mehrere Online-Plattformen von der Aggression und Desinformation, die von ausländischen Regierungen wie China verbreitet werden, und fördern sie. Ein US-amerikanisches Unternehmen hat beispielsweise eine Suchmaschine für die Kommunistische Partei Chinas eingerichtet, die Suchanfragen nach „Menschenrechten“ auf die schwarze Liste gesetzt, Daten versteckt, die für die Kommunistische Partei Chinas ungünstig sind, und Benutzer verfolgt, um sie zu überwachen. Es wurden auch Forschungspartnerschaften in China gegründet, die dem chinesischen Militär direkte Vorteile bringen. Andere Unternehmen haben von der chinesischen Regierung bezahlte Anzeigen akzeptiert, die falsche Informationen über Chinas Massenverhaftungen religiöser Minderheiten verbreiten und damit diese Menschenrechtsverletzungen ermöglichen. Sie haben auch Chinas Propaganda im Ausland verstärkt, unter anderem indem sie chinesischen Regierungsvertretern erlaubten, ihre Plattformen zu nutzen, um Fehlinformationen über den Ursprung der COVID-19-Pandemie zu verbreiten und pro-demokratische Proteste in Hongkong zu untergraben.

Als Nation müssen wir verschiedene Sichtweisen in der heutigen digitalen Kommunikationsumgebung fördern und schützen, in der alle Amerikaner eine Stimme haben können und haben sollten. Wir müssen Transparenz und Rechenschaftspflicht von Online-Plattformen fordern und Standards und Instrumente fördern, um die Integrität und Offenheit der amerikanischen Rede- und der Meinungsfreiheit zu schützen und zu bewahren.

Abschnitt 2. Schutz vor Online-Zensur. (a) Es ist die Politik der Vereinigten Staaten, klare Grundregeln für eine freie und offene Debatte im Internet zu fördern. Zu den Grundregeln, die diese Debatte regeln, gehört vor allem die durch Abschnitt 230(c) des Communications Decency Act geschaffene Haftungsbefreiung (Abschnitt 230(c)). 47 U.S.C. 230(c). Es ist die Politik der Vereinigten Staaten, dass der Umfang dieser Immunität klargestellt werden sollte: Die Immunität sollte nicht über ihren Text und Zweck hinausgehen, um diejenigen zu schützen, die vorgeben, den Benutzern ein Forum für freie und offene Meinungsäußerung zu bieten, in Wirklichkeit aber ihre Macht über ein lebenswichtiges Kommunikationsmittel nutzen, um sich auf trügerische oder vortäuschende Handlungen einzulassen, die die freie und offene Debatte durch Zensur bestimmter Standpunkte ersticken.

Mit Abschnitt 230(c) sollte auf frühe Gerichtsentscheidungen eingegangen werden, die besagen, dass eine Online-Plattform, wenn sie den Zugang zu einigen von anderen eingestellten Inhalten einschränkt, dadurch zum „Herausgeber“ aller auf ihrer Website eingestellten Inhalte zum Zwecke unerlaubter Handlungen wie Verleumdung wird. Wie der Titel von Abschnitt 230(c) deutlich macht, bietet die Bestimmung einem Anbieter eines interaktiven Computerdienstes (wie z.B. einer Online-Plattform), der schädliche Inhalte „‚als guter Samariter‘ blockiert“, einen „Schutz“ mit beschränkter Haftung. Insbesondere versuchte der Kongress, Online-Plattformen zu schützen, die versuchen, Minderjährige vor schädlichen Inhalten zu schützen, und wollte sicherstellen, dass solche Anbieter nicht davon abgehalten werden, schädliches Material abzuschalten. Die Bestimmung sollte auch die ausdrückliche Vision des Kongresses fördern, dass das Internet ein „Forum für eine echte Vielfalt des politischen Diskurses“ ist. 47 U.S.C. 230(a)(3).  Der begrenzte Schutz, den das Gesetz vorsieht, sollte unter Berücksichtigung dieser Zwecke ausgelegt werden.

Insbesondere Unterabsatz (c)(2) spricht ausdrücklich den Schutz vor „zivilrechtlicher Haftung“ an und legt fest, dass ein Anbieter interaktiver Computerdienste nicht „aufgrund“ seiner Entscheidung in „gutem Glauben“ haftbar gemacht werden kann, den Zugang zu Inhalten zu beschränken, die er als „obszön, unzüchtig, lüstern, schmutzig, übermäßig gewalttätig, belästigend oder anderweitig anstößig“ betrachtet. Es ist die Politik der Vereinigten Staaten, sicherzustellen, dass diese Bestimmung im größtmöglichen gesetzlich zulässigen Umfang nicht verzerrt wird, um einen Haftungsschutz für Online-Plattformen zu bieten, die – weit davon entfernt, in „gutem Glauben“ zu handeln, um anstößige Inhalte zu entfernen – stattdessen betrügerische oder vortäuschende Handlungen vornehmen (oft im Widerspruch zu ihren erklärten Nutzungsbedingungen), um Standpunkte zu unterdrücken, mit denen sie nicht einverstanden sind. Abschnitt 230 war nicht dazu gedacht, eine Handvoll Unternehmen zu Titanen heranwachsen zu lassen, die unter dem Deckmantel der Förderung offener Diskussionsforen wichtige Wege für unseren nationalen Diskurs kontrollieren, und diesen Giganten dann pauschale Immunität zu gewähren, wenn sie ihre Macht nutzen, um Inhalte zu zensieren und Standpunkte, die ihnen missfallen, zum Schweigen zu bringen. Wenn ein Anbieter interaktiver Computerdienste den Zugang zu Inhalten entfernt oder einschränkt und seine Handlungen nicht den Kriterien des Unterabsatzes (c)(2)(A) entsprechen, handelt es sich um eine redaktionelle Tätigkeit. Es entspricht der Politik der Vereinigten Staaten, dass ein solcher Anbieter den Schutzschild der beschränkten Haftung nach Unterabschnitt (c)(2)(A) ordnungsgemäß verliert und wie jeder traditionelle Herausgeber und Verleger, der kein Online-Anbieter ist, haftbar gemacht werden kann.

(b) Um die in Unterabschnitt (a) dieses Abschnitts beschriebene Politik voranzubringen, sollten alle Exekutivabteilungen und Agenturen sicherstellen, dass ihre Anwendung von Abschnitt 230(c) den engen Zweck des Abschnitts angemessen widerspiegelt, und alle geeigneten Maßnahmen in dieser Hinsicht ergreifen. Darüber hinaus muss der Handelsminister (Minister) innerhalb von 60 Tagen nach dem Datum dieser Anordnung in Absprache mit dem Justizminister und über die Nationale Verwaltung für Telekommunikation und Information (NTIA) beim Bund einen Antrag auf Regelsetzung stellen Die Kommunikationskommission (FCC) fordert die FCC auf, rasch Vorschriften zur Klärung vorzuschlagen:

(i) die Wechselwirkung zwischen den Unterabsätzen (c)(1) und (c)(2) von Paragraph 230, insbesondere um die Umstände zu klären und zu bestimmen, unter denen ein Anbieter eines interaktiven Computerdienstes, der den Zugang zu Inhalten in einer Weise einschränkt, die nicht speziell durch Unterabschnitt (c)(2)(A) geschützt ist, auch nicht in der Lage sein kann, den Schutz nach Unterabschnitt (c)(1) in Anspruch zu nehmen, der lediglich festlegt, dass ein Anbieter nicht als Herausgeber oder Sprecher für die Bereitstellung von Inhalten Dritter behandelt werden darf, und nicht die Verantwortung des Anbieters für seine eigenen redaktionellen Entscheidungen anspricht;

(ii) die Bedingungen, unter denen eine Handlung, die den Zugriff auf Material oder die Verfügbarkeit von Material einschränkt, nicht „in gutem Glauben“ im Sinne des Unterabsatzes (c)(2)(A) von Paragraph 230 vorgenommen wird, insbesondere, ob Handlungen „in gutem Glauben vorgenommen werden können“, wenn dies der Fall ist:

(A) irreführend, vorgetäuscht oder nicht mit den Nutzungsbedingungen eines Anbieters vereinbar; oder

(B) ergriffen werden, nachdem keine angemessene Benachrichtigung, begründete Erklärung oder eine sinnvolle Gelegenheit zur Anhörung gegeben wurde; und

(iii) Alle anderen vorgeschlagenen Regelungen, die die NTIA abschließt, können geeignet sein, die in Unterabschnitt (a) dieses Abschnitts beschriebene Politik voranzutreiben.

Abschnitt 3. Schutz des US-Steuerzahlerdollars vor der Finanzierung von Online-Plattformen, die die Meinungsfreiheit einschränken. (a) Der Leiter jeder Exekutivabteilung und Agentur (Agentur) überprüft die Bundesausgaben seiner Agentur für Werbung und Marketing, die an Online-Plattformen gezahlt werden. Diese Überprüfung umfasst den ausgegebenen Geldbetrag, die Online-Plattformen, die Bundesgelder erhalten, und die gesetzlichen Behörden, die zur Verfügung stehen, um den Erhalt von Werbegeldern einzuschränken.

(b) Innerhalb von 30 Tagen nach dem Datum dieser Anordnung berichtet der Leiter jeder Agentur dem Direktor des Amtes für Verwaltung und Haushalt über seine Ergebnisse.

(c) Das Justizministerium überprüft die auf Sichtweisen basierenden Sprachbeschränkungen, die von jeder Online-Plattform auferlegt werden, die in dem in Unterabschnitt (b) dieses Abschnitts beschriebenen Bericht aufgeführt ist, und bewertet, ob Online-Plattformen aufgrund von Standpunktdiskriminierung, Täuschung der Verbraucher oder anderen schlechten Praktiken problematische Mittel für Regierungsreden sind.

Abschnitt 4. Bundesprüfung unlauterer oder irreführender Handlungen oder Praktiken. (a) Es ist die Politik der Vereinigten Staaten, dass große Online-Plattformen wie Twitter und Facebook als die entscheidenden Mittel zur Förderung des freien Rede- und Ideenflusses heute den geschützten Redefluss nicht einschränken sollten. Der Oberste Gerichtshof hat festgestellt, dass Social-Media-Seiten als moderner öffentlicher Platz „die vielleicht mächtigsten Mechanismen bieten können, die einem Privatmann zur Verfügung stehen, um seiner Stimme Gehör zu verschaffen“. Packingham gegen North Carolina, 137 S. Ct. 1730, 1737 (2017). Die Kommunikation über diese Kanäle ist wichtig für eine sinnvolle Beteiligung an der amerikanischen Demokratie geworden, auch für die Einreichung von Petitionen an gewählte Führer. Diese Webseiten bieten der Öffentlichkeit ein wichtiges Forum für die freie Meinungsäußerung und die Debatte anderer. Vgl. PruneYard Shopping Center gegen Robins, 447 U.S. 74, 85-89 (1980).

(b) Im Mai 2019 führte das Weiße Haus ein Instrument zur Meldung von Vorfällen der Online-Zensur ein, das es den Amerikanern ermöglicht, Vorfälle der Online-Zensur zu melden. In nur wenigen Wochen gingen beim Weißen Haus über 16.000 Beschwerden über Online-Plattformen ein, die aufgrund ihrer politischen Ansichten zensieren oder anderweitig gegen Nutzer vorgehen. Das Weiße Haus wird solche eingegangenen Beschwerden an das Justizministerium und die Federal Trade Commission (FTC) weiterleiten.

(c) Die FTC erwägt, gegebenenfalls und im Einklang mit geltendem Recht Maßnahmen zu ergreifen, um unlautere oder irreführende Handlungen oder Praktiken im Handel oder mit Auswirkungen auf den Handel gemäß Abschnitt 45 von Titel 15, United States Code, zu verbieten. Solche unlauteren oder betrügerischen Handlungen oder Praktiken können auch Praktiken von unter Abschnitt 230 fallenden Einrichtungen umfassen, die das Sprechen in einer Weise einschränken, die nicht mit den öffentlichen Darstellungen dieser Einrichtungen über diese Praktiken übereinstimmt.

(d) Bei großen Online-Plattformen, die riesige Arenen für öffentliche Debatten darstellen, einschließlich der Social-Media-Plattform Twitter, prüft die FTC im Einklang mit ihrer rechtlichen Befugnis auch, ob in den Beschwerden Rechtsverletzungen geltend gemacht werden, die die in Abschnitt 4(a) dieser Ordnung dargelegten Richtlinien implizieren. Die FTC erwägt die Ausarbeitung eines Berichts, in dem solche Beschwerden beschrieben werden, und die Veröffentlichung des Berichts in Übereinstimmung mit geltendem Recht.

Abschnitt 5. Staatliche Überprüfung unlauterer oder irreführender Handlungen oder Praktiken und Antidiskriminierungsgesetze. (a) Der Justizminister setzt eine Arbeitsgruppe ein, die sich mit der möglichen Durchsetzung von Staatsgesetzen befasst, die Online-Plattformen verbieten, sich an unlauteren oder irreführenden Handlungen oder Praktiken zu beteiligen. Die Arbeitsgruppe soll auch Modellgesetze zur Prüfung durch die Gesetzgeber in Staaten entwickeln, in denen die bestehenden Gesetze die Amerikaner nicht vor solchen unlauteren und irreführenden Handlungen und Praktiken schützen. Die Arbeitsgruppe lädt die Justizminister der einzelnen Staaten zur Diskussion und Beratung ein, soweit dies angemessen und mit dem geltenden Recht vereinbar ist.

(b) Beschwerden, die in Abschnitt 4(b) dieser Ordnung beschrieben werden, werden der Arbeitsgruppe in Übereinstimmung mit dem anwendbaren Recht mitgeteilt. Die Arbeitsgruppe sammelt auch öffentlich zugängliche Informationen zu den folgenden Punkten:

(i) verstärkte Überprüfung der Nutzer auf der Grundlage der anderen Nutzer, die sie zu verfolgen wünschen, oder ihrer Interaktionen mit anderen Nutzern;

(ii) Algorithmen zur Unterdrückung von Inhalten oder Benutzern auf der Grundlage von Hinweisen auf politische Ausrichtung oder Sichtweise;

(iii) differenzierte Richtlinien, die ein ansonsten unzulässiges Verhalten zulassen, wenn sie von Konten begangen werden, die mit der Kommunistischen Partei Chinas oder anderen antidemokratischen Vereinigungen oder Regierungen verbunden sind;

(iv) Vertrauen in Drittunternehmen, einschließlich Auftragnehmern, Medienorganisationen und Einzelpersonen, mit Hinweisen auf eine Tendenz zur Überprüfung von Inhalten; und

(v) Handlungen, die die Möglichkeit von Nutzern mit bestimmten Ansichten, auf der Plattform Geld zu verdienen, im Vergleich zu anderen Nutzern in ähnlicher Lage einschränken.

Abschnitt 6. Gesetzgebung. Der Justizminister erarbeitet einen Vorschlag für die Bundesgesetzgebung, der zur Förderung der politischen Ziele dieser Verordnung nützlich wäre.

Abschnitt 7. Definition. Für die Zwecke dieser Anordnung bezeichnet der Begriff „Online-Plattform“ jede Website oder Anwendung, mit der Benutzer Inhalte erstellen und teilen oder soziale Netzwerke nutzen können, sowie jede allgemeine Suchmaschine.

Abschnitt 8. Allgemeine Bestimmungen. (a) Nichts in dieser Ordnung darf so ausgelegt werden, dass es eine Beeinträchtigung oder andere Auswirkungen hat:

(i) die einer Exekutivabteilung oder -agentur oder deren Leiter gesetzlich verliehene Autorität; oder

(ii) die Funktionen des Direktors des Amtes für Verwaltung und Haushalt in Bezug auf Haushalts-, Verwaltungs- oder Gesetzgebungsvorschläge.

b) Diese Anordnung wird im Einklang mit dem geltenden Recht und vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Mitteln umgesetzt.

(c) Diese Anordnung hat nicht die Absicht und schafft keine materiellen oder verfahrensbezogenen Rechte oder Vorteile, die nach Recht oder Billigkeit von einer Partei gegenüber den Vereinigten Staaten, ihren Dienststellen, Agenturen oder Einrichtungen, ihren leitenden Angestellten, Angestellten oder Beauftragten oder einer anderen Person durchsetzbar sind, und begründet auch keine solchen Rechte oder Vorteile.

 

Fazit: Twitter, Facebook, sowie andere soziale Medien, einschließlich Suchmaschinen dürfen zukünftig nicht mehr zensieren.

Das Justizministerium wird das alles noch genau ausarbeiten und auf rechtlich stabile Füße stellen, aber der Justizminister ist schon jetzt voll und ganz mit Trumps Entscheidung einverstanden.

Möglicherweise nehmen ihm die Demokraten mal wieder übel, wenn er sich auf Trumps Seite stellt, aber Bill Barr hat einen breiten Rücken. Der schafft auch das nächste Barr-Bashing mit anschließender Androhung eines Impeachments. Mehr fällt manchen nicht ein.

Persönlich freut es uns besonders, dass die Suchmaschinen mit im Boot sind, denn vieles findet man nicht mehr, weil es verborgen wurde und nicht mehr für die Öffentlichkeit freigegeben ist. Zensur eben.

Die Trump-Administration hat schnell reagiert und damit gezeigt, dass es Grenzen gibt.

Grenzen, die nicht überschritten werden dürfen, ohne dass es nicht nur für den „bösen Buben“, in diesem Fall Jack Dorsey von Twitter, ein Abstrafen gibt, sondern logischerweise gelten diese neuen Richtlinien für die gesamte Branche.

Das Wehklagen wird groß sein und die Anwälte werden viel zu tun bekommen, um diese EO mal wieder auf Eis zu legen. Aber Trump hat vorgesorgt:

Mehr als 200 Richter wurden neu eingesetzt, sodass das Justizwesen auf relativ stabilem republikanischem Boden stehen und urteilen dürfte: Also zugunsten der republikanischen Werte, welche sich stark an der Verfassung orientieren, bei der die freie Meinungsäußerung unter keinen Umständen verletzt werden darf.

Wollen wir hoffen, dass auch für uns bei diesen Neuerungen etwas abfällt. Es kann eigentlich nicht sein, dass wir hier leer ausgehen, denn schließlich haben wir, in Anlehnung an die amerikanische Verfassung, ebenfalls eine verbriefte Meinungsfreiheit, die viele derzeit – nicht nur durch die sozialen Medien – als immer einschränkender empfinden.

Nutzen wir sie weise, aber nutzen wir sie. Wir dürfen das.

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