Politik und Gesellschaft

Donald Trump Executive Order vom 20.6.18 deutsch – Kinder sollen nicht von illegalen Einwanderern getrennt werden

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Titel:
Dem Kongress die Möglichkeit zur Auseinandersetzung mit der Familientrennung geben

Durch die mir als Präsident durch die Verfassung und die Gesetze der Vereinigten Staaten von Amerika, einschließlich des Immigration and Nationality Act (INA), 8 U.S.C. 1101 ff. übertragene Befugnis, wird hiermit wie folgt angeordnet:

Abschnitt 1. Politik. Es ist die Politik dieser Regierung, unsere Einwanderungsgesetze rigoros durchzusetzen. Nach unseren Gesetzen ist die einzige legale Möglichkeit für einen Ausländer, dieses Land zu betreten, die Einreise an einem bestimmten Einreisehafen zu einem geeigneten Zeitpunkt. Wenn ein Ausländer das Land irgendwo anders betritt oder zu betreten versucht, hat dieser Ausländer zumindest das Verbrechen der unzulässigen Einreise begangen und unterliegt einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe gemäß Abschnitt 1325(a) von Titel 8, United States Code.

Diese Regierung wird ein Verfahren zur Durchsetzung dieser und anderer strafrechtlicher Bestimmungen der INA einleiten, bis und soweit der Kongress nichts anderes anordnet.

Es ist auch die Politik dieser Verwaltung, die Einheit der Familie aufrechtzuerhalten, unter anderem durch die Inhaftierung ausländischer Familien, wo dies angemessen und mit dem Gesetz und den verfügbaren Ressourcen vereinbar ist.

Es ist bedauerlich, dass das Versagen des Kongresses zu handeln und gerichtliche Anordnungen die Verwaltung in die Lage versetzt haben, außerirdische Familien zu trennen, um das Gesetz wirksam durchzusetzen.

Abschnitt 2. Definitionen. Für die Zwecke dieser Reihenfolge gelten die folgenden Definitionen:

a) „Fremde Familie“ bedeutet

(i) jede Person, die nicht Staatsbürger oder Staatsangehöriger der Vereinigten Staaten ist, die nicht in die Vereinigten Staaten einreisen oder sich dort aufhalten darf, die mit einem fremden Kind oder fremden Kindern in oder zwischen bestimmten Einreisehäfen einreist und inhaftiert wurde; und

ii) das fremde Kind oder die fremden Kinder dieser Person.

b) „Ausländerkind“: jede Person, die nicht Bürger oder Staatsangehöriger der Vereinigten Staaten ist, die

(i) nicht in die Vereinigten Staaten aufgenommen wurde oder nicht berechtigt ist, in die Vereinigten Staaten einzureisen oder dort zu bleiben;

ii) jünger als 18 Jahre ist und

(iii) eine rechtliche Beziehung zwischen Eltern und Kind zu einem Ausländer hat, der mit dem ausländischen Kind an oder zwischen bestimmten Einreisehäfen in die Vereinigten Staaten eingereist ist und der inhaftiert wurde.

Abschnitt 3. Vorübergehende Inhaftierung von Familien, die illegal in dieses Land einreisen. (a) Der Minister für Heimatschutz (Minister) hat, soweit gesetzlich zulässig und vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Mitteln, das Sorgerecht für ausländische Familien während der Dauer eines kriminellen Einreise- oder Einwanderungsverfahrens mit ihren Mitgliedern aufrechtzuerhalten.

b) Der Minister darf jedoch keine fremde Familie zusammenhalten, wenn die Sorge besteht, dass die Inhaftierung eines fremden Kindes mit dem fremden Elternteil des Kindes eine Gefahr für das Wohl des Kindes darstellen würde.

(c) Der Verteidigungsminister ergreift alle rechtlich verfügbaren Maßnahmen, um dem Minister auf Anfrage alle vorhandenen Einrichtungen für die Unterbringung und Betreuung ausländischer Familien zur Verfügung zu stellen, und errichtet diese Einrichtungen, falls erforderlich und im Einklang mit dem Gesetz. Der Minister ist, soweit gesetzlich zulässig, für die Erstattung der Kosten für die Nutzung dieser Einrichtungen verantwortlich.

d) Die Leiter der Exekutivabteilungen und -agenturen stellen dem Minister, soweit dies gesetzlich zulässig ist, für die Unterbringung und Betreuung ausländischer Familien bis zu einem Gerichtsverfahren wegen unzulässiger Einreise alle Einrichtungen zur Verfügung, die für diese Zwecke geeignet sind. Der Minister ist, soweit gesetzlich zulässig, für die Erstattung der Kosten für die Nutzung dieser Einrichtungen verantwortlich.

(e) Der Generalstaatsanwalt hat unverzüglich beim U.S. District Court for the Central District of California einen Antrag auf Änderung der Vergleichsvereinbarung in Flores v. Sessions, CV 85-4544 („Flores settlement“), zu stellen, so dass der Minister unter den derzeitigen Ressourcenbeschränkungen ausländische Familien während der Dauer eines Strafverfahrens wegen unzulässiger Einreise oder einer Abschiebung oder eines anderen Einwanderungsverfahrens zusammenhalten kann.

Abschnitt 4. Priorisierung von Einwanderungsverfahren mit Beteiligung ausländischer Familien. Der Generalstaatsanwalt hat, soweit möglich, der Entscheidung von Fällen, die inhaftierte Familien betreffen, Vorrang einzuräumen.

Abschnitt 5. Allgemeine Bestimmungen a) Nichts in dieser Reihenfolge darf als Beeinträchtigung oder anderweitige Beeinträchtigung ausgelegt werden:

i) die einer Exekutivabteilung oder einer Exekutivagentur oder deren Leiter gesetzlich eingeräumte Befugnis oder

ii) die Aufgaben des Direktors des Amtes für Verwaltung und Haushalt im Zusammenhang mit Haushalts-, Verwaltungs- oder Legislativvorschlägen.

b) Diese Anordnung wird im Einklang mit dem geltenden Recht und vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Mitteln durchgeführt.

(c) Diese Anordnung ist nicht dazu bestimmt und schafft auch keine materiellen oder verfahrensrechtlichen Rechte oder Vorteile, die von einer Partei gegen die Vereinigten Staaten, ihre Abteilungen, Agenturen oder Körperschaften, ihre leitenden Angestellten, Mitarbeiter oder Vertreter oder eine andere Person durchsetzbar sind.

DONALD J. TRUMP

DAS WEIßE HAUS,

20. Juni 2018.

Quelle White House

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