Gesundheit Politik und Gesellschaft

Beate Bahner ist zurück: „Wir brauchen ein gesundes Herz und eine kraftvolle Seele“

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Vor einigen Monaten bekamen wir eine Liste mit 125 Ärzten, Anwälten, Medienexperten, die sich weltweit kritisch zu den Corona-Maßnahmen in ihren Ländern äußerten. In dieser Liste stand auch der Name der deutschen Medizinanwältin Beate Bahner.

Damals hieß es:

Beate Bahner, Fachanwältin für Medizinrecht aus Heidelberg, Autorin von fünf medizinrechtlichen Fachbüchern, kündigt Normenkontrollklage gegen die Corona-Verordnung Baden-Württemberg an: Die Maßnahmen der Bundes- und Landesregierung sind eklatant verfassungswidrig und verletzen in bisher nie gekanntem Ausmaß eine Vielzahl von Grundrechten der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland. (…) Wochenlange Ausgehbeschränkungen und Kontaktverbote auf Basis der düstersten Modellszenarien (ohne Berücksichtigung sachlich-kritischer Expertenmeinungen) sowie die vollständige Schließung von Unternehmen und Geschäften ohne jedweden Nachweis einer Infektionsgefahr durch diese Geschäfte und Unternehmen sind grob verfassungswidrig.“

Was hat sie inzwischen erreicht, was ist passiert? Beate Bahner war am Wochenende auf einer Veranstaltung von Querdenken in Mannheim und hielt eine Rede, wo sie einiges erklärte.

Wir sind der Meinung, dass es wichtig ist, immer alle Seiten anzuhören, wenn es verschiedene Meinungen zu ein und derselben Sache gibt. Die offizielle Seite lesen und hören wir in den Nachrichten und bekommen regelmäßig Inputs über die von der Regierung empfohlenen Stellen, wie dem Robert-Koch-Institut. Über Menschen, die man durchaus auch als Experten bezeichnen kann, da sie direkt an der Quelle arbeiten, mit Menschen, mit Gesetzen oder auch mit Statistiken, schreibt man zu wenig, finden wir.

Deshalb haben wir die Rede von Beate Bahner transkribiert, damit sie nicht nur gehört, sondern auch gelesen werden kann. Am Ende des Beitrags finden Sie das Video dazu.

Beate Bahner:

Vielen herzlichen Dank!

Ich freue mich, hier bei euch, bei Ihnen in Mannheim zu sein und ich hoffe, Sie hören mich gut. Mein Name ist Beate Bahner. Ich bin Fachanwältin für Medizinrecht und in diesem Jahr seit 25 Jahren als Anwältin zugelassen.

25 Jahre lang habe ich mich mit Leidenschaft und großem Engagement für meine Mandanten eingesetzt. Das sind Ärzte, Zahnärzte, Therapeuten und Kliniken. 25 Jahre lang habe ich beraten, vertreten, vor Gericht gekämpft, Prozesse gewonnen und Prozesse auch verloren.

25 Jahre lang war ich mit großer Selbstverständlichkeit davon überzeugt, dass wir in einem gut funktionierenden Rechtsstaat leben.

In einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Ich war ohne jeden Zweifel davon überzeugt, dass wir Bürger uns hier in Deutschland tatsächlich auf die Grundrechte berufen können, die in unserem Grundgesetz seit über 70 Jahren verankert sind.

Noch letztes Jahr gab es große Feiern und Reden auf unser Grundgesetz. Ich war wirklich davon überzeugt, dass zunächst der Staat diese Grundrechte schützt und respektiert und dass andernfalls die Gerichte helfen werden, wenn Grundrechte verletzt werden. Bei Grundrechtsverletzungen ist das Bundesverfassungsgericht zuständig, das ich selbst schon mehrfach angerufen habe. Einige Male erfolgreich, in den letzten Jahren allerdings mit abweisendem Ergebnis.

Diese Enttäuschungen vor dem Bundesverfassungsgericht haben mich zwar durchaus frustriert und auch nachdenklich gemacht, dennoch war ich noch immer davon überzeugt, dass wir in einem gut funktionierenden Rechtsstaat leben und damit in einem guten Land, welches gerade durch unsere freiheitlich-demokratische und rechtsstaatliche Verfassung auf einem festen verfassungsrechtlichen Fundament ruht und uns allen, uns Bürgern, Sicherheit und Zuverlässigkeit bietet.

Denn ohne einen zuverlässigen Rechtsstaat funktionieren weder die Wirtschaft, noch die Gesellschaft, noch das soziale Zusammenleben. (Beifall) Ein gut funktionierender Rechtsstaat ist Garant für Verlässlichkeit und Zuverlässigkeit in das vorhandene Rechtssystem ist Garant dafür, dass Gesetze und Rechtsnormen korrekt und rechtmäßig erlassen werden, ist Garant für eine funktionierende Verwaltung und eine funktionierende Polizei, die sich an die Rechtsnormen hält. Und ist schließlich Garant für ein funktionierendes Gerichtswesen zur Überprüfung und Einhaltung dieser Rechtsnormen.

Immer habe ich daran geglaubt, hier in Deutschland in einem gut funktionierenden Rechtsstaat zu leben und daher fühlte ich mich sicher und frei zugleich. Und dann kam Corona und mein Ur-Vertrauen in diesen Rechtsstaat wurde mit Corona, wurde mit dem völligen Shutdown des Landes, dem Erlass der Corona-Verordnungen, auf einen Schlag zerstört.

Die Zahlen des RKI (Robert-Koch-Instituts) und die damit verbundene Angst und Panikmache der Medien haben mich von Anfang an erstaunt und befremdet. Niemals wurden die Infektionen zu Todeszahlen in Relation gesetzt zur sonstigen täglichen oder monatlichen Sterblichkeit. Nicht zu sonstigen oder früheren Viruserkrankungen und insbesondere nicht zur Einwohnerzahl in Deutschland.

Es wurde in den Medien, nach meiner Auffassung, einseitig berichtet und im Laufe der Zeit eine so unglaubliche Angst und Panik geschürt, dass viele Menschen nicht an Corona, sondern aus Angst vor Corona krank geworden sind. (Applaus)

Ich konnte diesen einseitigen Blick auf die angeblich so todbringende Krankheit nicht verstehen und blieb irritiert, ratlos und einsam zurück. Es war März. Man blieb zu Hause, sah fern, räumte seine Keller und Schränke auf. Ich pflanzte Blumen auf dem Balkon.

Ende März stieß ich erstmals über Freunde auf die Videos von Bodo Schiffmann aufmerksam und fühlte mich endlich bestätigt in meiner großen Irritation und ich hörte auch Wolfgang Wodarg, den ich auch kenne. (Beifall)

Je mehr ich mich mit den alternativen und für mich plausiblen und rationalen medizinischen Meinungen befasste, umso mehr erfasste mich ein Gefühl der Beklemmung. Daher entschloss ich mich erstmals, einen Blick in die Corona-Verordnung Baden-Württemberg zu werfen.

Die dort enthaltenen umfangreichen und beispiellosen Beschränkungen des Shutdown wurden auf das Infektionsschutzgesetz gestützt, mit welchem ich zuvor tatsächlich noch nie zu tun hatte. Ich prüfte das Infektionsschutzgesetz eingehend und stellte fest, dass ich dort nirgendwo eine rechtliche Grundlage finden konnte, dafür, was man mit uns und in unserem Land gemacht hat.

Man schloss Geschäfte, Schulen, Kindergärten, Theater, Museen und Schwimmbäder. Man verbot uns, sich mit anderen zu treffen. Sowohl draußen als auch drinnen und man verhängte nie gekannte Bußgelder bei Verstößen gegen die Aufenthalts-Regelungen. Ich selbst habe ein Bußgeld über 275 Euro, weil ich mich mit drei Leuten im Wald unterhalten habe und 1000 Euro nach meiner Anhörung in Heidelberg. Viele andere haben auch zwischen 800 und 1000 Euro Bußgeld erhalten für den Aufenthalt in Heidelberg am 15. April. 1000 Euro

Am 3. April habe ich eine Presseerklärung herausgegeben, warum ich den Shutdown für eklatant verfassungswidrig halte.

Am 7. April habe ich dies rechtlich auf Basis des Infektionsschutzgesetzes dargelegt und mitgeteilt, dass ich den Shutdown für den größten Rechtsskandal der Bundesrepublik halte. (Applaus) Am 8. April habe ich gegen die Corona-Verordnung Baden-Württemberg einen Eilantrag beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim eingereicht und am selben Tag einen Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht, wegen des Angriffs auf den Bestand der freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland.(Applaus)

Beide Antrage waren erfolglos. Die Gerichte haben nicht abgeholfen, wie bis zum heutigen Tag fast kein Gericht abgeholfen hat, sondern im Gegenteil nahezu alle Gerichte die Maßnahmen überwiegend verteidigen.

Allein der angebliche Schutz des Lebens und die angeblich nicht vorhandenen Krankenhaus-Kapazitäten gelten bis heute als einziges Argument für die noch immer fortwährenden Maßnahmen. Beispielsweise Mundschutz, aber auch natürlich größere Treffen und Versammlungen, wo es, obwohl es keine Infektionen mehr gibt, so jedenfalls Bodo Schiffmann und auch die Zahlen, die wir ja beim RKI nachvollziehen können.

Die ganz wenigen Anwälte, die neben mir oder nach mir einen rechtlichen Vorstoß gegen diese einmaligen Maßnahmen versucht haben, sind wie ich vor eine Betonwand gefahren und das, obwohl 83 Millionen Menschen durch die vielfachen Verbote der Corona-Verordnung in absolut einmaliger Weise seit dem Beginn der Bundesrepublik in fast allen Grundrechten beschränkt, beziehungsweise verletzt wurden und werden. (Applaus)

Das alles habe ich in meinen zwei Rechtsschriften ausführlich dargelegt. Und dabei sind der Staat, die Gesetzgebung, die Regierung, die Rechtsprechung in Deutschland ausdrücklich zur Wahrung und zum Schutz der Grundrechte verpflichtet. Die Grundrechte sind für alle Staatsorgane bindendes Recht, so Artikel 1, Absatz 3, Grundgesetz.

Insbesondere die Würde des Menschen unantastbar, sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

Aber die Corona-Verordnungen der Landesregierungen, die alle zwei, drei Wochen ja verändert und verlängert werden, bis zum heutigen Tage, verletzten diese rechtsstaatlichen Prinzipien auf bisher nie gekannte Weise. Und das ist schlimm.

Denn seit Jahren, Jahrzehnten, sogar seit Jahrhunderten werden Seuchen und Epidemien bekämpft und zwar immer mit denselben Mitteln, wie sie auch das deutsche Infektionsschutzgesetz vorsieht. Das Infektionsschutzgesetz sieht zur frühzeitigen Erkennung von Infektionen und zur Verhinderung ihrer Weiterverbreitung schon immer eine Vielzahl geeigneter und bewährter Maßnahmen vor.

Hierfür sind die jeweiligen Gesundheitsämter zuständig. Die Gesundheitsämter sind bei Verdacht einer übertragbaren Krankheit zunächst zur Durchführung von Ermittlungen verpflichtet und dann zur konkreten Feststellung einer Infektion oder des Verdachts einer Infektion. Und dann sind die Gesundheitsämter verpflichtet, Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungsverdächtige oder Ausscheider festzustellen und erst dann, nach dieser Feststellung, sind die Gesundheitsämter durchaus zu bestimmten und richtigen Gesundheitsschutz-Maßnahmen berechtigt.

Man kann Ausgeh- und Betretungsverbote verhängen. Es kann eine Beobachtung der Kranken angeordnet werden, sogar die Quarantäne. Allerdings nur bei Lungenpest. Es können auch berufliche Tätigkeitsverbote angeordnet werden, aber nur dann, wenn der Berufsausübende tatsächlich krank oder krankheitsverdächtig ist.

Aber – und das ist der ganz entscheidende Aspekt des Infektionsschutzgesetzes – diese Maßnahmen dürfen nur gegenüber Kranken, Krankheitsverdächtigen oder Ansteckungsverdächtigen ergehen und außerdem nur so lange es zur Verhinderung der Verbreitung übertragbarer Krankheiten erforderlich ist. So steht es im §28 Infektionsschutzgesetz, auf das die Corona-Verordnungen alle gestützt werden. (Applaus)

Und nur ganz ausnahmsweise, ganz ausnahmsweise, dürfen Maßnahmen auch gegenüber gesunden Dritten verhängt werden. Aber auch hier nur dann, wenn ich tatsächlich als Gesundheitsamt Kranke und Krankheitsverdächtige und Infektionen festgestellt habe. Dann können die Gesundheitsämter ausnahmsweise auch mal eine Schule schließen oder ein Schwimmbad schließen oder eine Veranstaltung verbieten.

Aber diese Prinzipien und die Rechtsgrundlagen des Infektionsschutzgesetzes wurden innerhalb von nur wenigen Tagen im März mit einem Schlag beseitigt und mit Füßen getreten.

Die Landesregierungen haben mit dem Shutdown Notstandsverordnungen erlassen, die ihnen selbst im Kriegsfall nach den Vorgaben unseres Grundgesetzes niemals, niemals zustehen würden. Was hier passierte, ist der größte Verfassungsbruch, den Deutschland je erleben musste und kein Jurist schrie auf.

Aber gerade wir Juristen müssen sich doch für eines einsetzen, nämlich dass Recht niemals dem Unrecht weichen darf. Niemals darf das Recht dem Unrecht weichen.

Anfang April erwachte ich morgens mit einem nie gekannten großen Entsetzen, einem Entsetzen darüber, dass wegen des Corona-Virus die ganze Welt lahmgelegt wurde. Ein Entsetzen darüber, dass unser bisheriges, rechtsstaatliches System durch den Lockdown vollkommen eingestürzt ist.

Wir alle erinnern uns an das Entsetzen von 9/11. Wir konnten es nicht fassen, dass die beiden berühmten Türme tatsächlich einstürzen könnten. Es war ein weltweites Trauma. Für mich und vielleicht für viele andere war jetzt 2020 der weltweite Lockdown wohl auch ein solches Trauma. Denn jetzt passierte etwas, was es noch nie zuvor gegeben hatte. Was unser Rechtssystem gerade zur Bekämpfung von Epidemien an keiner Stelle vorsieht und was an rechtlicher und wirtschaftlicher Ungeheuerlichkeit bislang unübertroffen ist.

Man hatte die ganze Welt, die Menschen, die Wirtschaft, die Flughäfen, die Geschäfte, die Schulen, die Museen, die gesamte Infrastruktur einfach zugesperrt, weggsperrt, ausgesperrt.

Wer sich nicht auf den Rechtsstaat mehr verlassen kann, der wird nicht in diesem Staat investieren, er wird dort nicht gerne leben. Er wird spüren, dass fundamental etwas nicht stimmt und er wird im Zweifel Angst bekommen, davor, was künftig passiert, wenn die in Worte gefassten abstrakten Rechtsnormen und das darauf basierende Staatskonstrukt nicht mehr eingehalten werden von den Verantwortlichen, sondern mit einem Federstrich einfach vollkommen ignoriert und verletzt und mit Füßen getreten werden. (Applaus)

Im Grunde genommen können wir einen gut funktionierenden Rechtsstaat mit der Gesundheit vergleichen. Man spürt ihn nicht oder sie, die Gesundheit, hält es für selbstverständlich und denkt auch nicht weiter darüber nach, weil ja alles gut läuft.
So ist es auch bei der Gesundheit. Nur wenn Gesundheit plötzlich oder schleichend nicht mehr da ist, weil man einen Unfall hatte oder eine Krankheit entwickelt hat, dann erst merkt man, wie gut es zuvor war.

Seit März 2020 ist nichts mehr, wie es war. Man hat uns insbesondere unserer Menschenwürde nach Artikel 1, Grundgesetz, beraubt, die unter keinen Umständen anpassbar ist.

Man geht mit uns um wie mit Kleinkindern, die man erziehen und unaufhörlich bewachen muss, weil sie keine eigene Meinung haben dürfen. (Applaus) Wir dürfen uns nicht infizieren, um uns selbst vielleicht zu immunisieren gegen das Virus. Wir dürfen uns nicht mit unseren gesunden Angehörigen oder mit unseren gesunden Freunden treffen, dürfen also nicht mehr selbst entscheiden, welchen Gefahren wir uns bewusst oder unbewusst aussetzen. Wir dürfen alte und kranke Menschen nicht besuchen oder gar bei Krankheit und beim Sterben begleiten.

Dies ist eine beispiellose Entmündigung und Bevormundung, die mit der Menschenwürde niemals vereinbar ist.

Wir werden weiterhin in unsachlicher und einseitiger Weise informiert und schon auf eine zweite Welle und damit vermutlich auf einen weiteren Lockdown vorbereitet, obwohl die Krankenhäuser mehr als genug Kapazitäten haben und obwohl sicher mehr Menschen wegen Corona, der Corona-Maßnahmen, den wirtschaftlichen und sozialen Folgen erkrankt oder gestorben sind als an Corona selbst.

Es wird weiterhin eine Angst verbreitet, anstatt uns zu beruhigen, gut zu informieren und seriös aufzuklären, wie es das Infektionsschutzgesetz schon in seinem ersten Paragraphen ausdrücklich vorsieht und die Gesundheitsämter und die Regierungen verpflichtet, uns aufzuklären und zu informieren, damit wir uns schützen können, wenn wir dies wollen. (Applaus)

Nach 25-jähriger Anwaltstätigkeit in einem angeblich gut funktionierenden Rechtsstaat bin ich seit April zutiefst beunruhigt und in allergrößter Sorge um unser Land.

Noch nie in der Geschichte der Menschheit wurden zur Bekämpfung einer Seuche oder einer Epidemie die Gesunden weggesperrt und massiv verfolgt.

Noch nie wurde zur Bekämpfung einer Seuche die gesamte Wirtschaft und Gesellschaft lahmgelegt. Noch nie wurden solche drastischen und menschenunwürdigen Maßnahmen unter Androhung und Durchsetzung massivster Geldbußen und Strafverfahren erlassen, die unser Land seither zutieft spaltet und verängstigt. Und noch nie wurde die Meinungsfreiheit, die im Grundgesetz normiert und bislang angeblich immer so hochgehalten wurde, so auf die Probe gestellt, wie jetzt. (Applaus)

Nie hätte ich gedacht, nie hätte ich gedacht, dass hier die Bundesrepublik Deutschland eine Anwältin, die lediglich ihre Rechtsauffassung vertritt, mit so brutaler polizeilicher Härte verfolgt wird und vom Staatsschutz auch verfolgt wird. Nie hätte ich gedacht, dass die Polizei wegen einer rechtlichen Meinungsäußerung und der Einladung zu einer Demonstration, einer bundesweiten Demonstration, am Ostersamstag meine Homepage sperrt. Nie hätte ich gedacht, dass ich in diesen Tagen vor Ostern gnadenlos von der Polizei in Heidelberg verfolgt werden könnte.

Nie hätte ich gedacht, dass ich als redliche Anwältin mit gutem Namen in Fachkreisen und auch in Heidelberg mit massiver Polizeigewalt und in Handschwellen in die Psychiatrie Heidelberg verbracht werden könnte und dass mir die Polizei dort in Handschellen auf dem Rücken mich auf die Knie drückte und mir in Anwesenheit von mindestens vier Klinikangestellten den Kopf brutal auf den Steinfußboden schlägt.

Nie hätte ich gedacht, dass ich wegen meiner rechtlichen Meinungsäußerung, wie übrigens auch Dr. Wolfgang Wodarg und viele andere, als Rechtsradikale oder als Verschwörungstheoretikerin diffamiert und ausgegrenzt werden könnte.

Anfang April bin ich morgens mit einem nie gekannten Entsetzen aufgewacht. Heute weiß ich, dass dieses Entsetzen tatsächlich ein großer Schock war, ein Trauma über den von mir empfundenen völligen Zusammenbruch unseres Rechtssystems in Deutschland.

Dieser Schock hat mich im weiteren Verlauf leider sehr krank gemacht. Seit dem Shutdown ist mein Leben aus den Fugen und auch der Staat und die Polizei haben vieles dafür getan, mich als Gegnerin einzuschüchtern und bis heute strafrechtlich zu verfolgen. Die Sache ist noch lange nicht durchgestanden und deshalb bin ich hier. (Applaus)

Deshalb bin ich hier bei Ihnen. Auch Sie haben Angst und Sorge. Auch Sie haben Angst und Sorge um unseren Staat, um unsere Grundrechte und um unsere Freiheit. Auch Sie spüren die Beklemmung über die radikalen und aus unserer Sicht medizinisch und juristisch nicht gerechtfertigten Maßnahmen. Und das hilft mir und tut mir gut.

Wir sind nicht allein mit unseren Sorgen und Ängsten. Wir sind viele und es scheint, wir werden immer mehr. (Applaus)

Es wird skandiert: Wir sind Viele!

Das tröstet mich und das gibt mir Zuversicht und zum Schluss meiner Rede habe ich einen großen Wunsch an Sie alle:

Bitte bleiben Sie gesund. Es ist nicht das Corona-Virus, vor welchem wir Angst und Panik haben müssen. Es ist die Panikmache selbst, die uns krank machen kann und es sind die unguten politischen und rechtlichen Entscheidungen, die böse Vorahnungen vorreiner unvorstellbaren Gesundheitsdiktatur wecken.

Aber Angst frisst die Seele auf und dies darf nicht passieren.

Bitte bleiben sie zusammen, stützen Sie sich gegenseitig, geben Sie sich gegenseitig Kraft, wie dies auch diese Demonstration hier ermöglicht. (Applaus)

Und es tut sich etwas. Es tut sich etwas. Die Kritiker mehren sich. Auch die Jugendlichen und jungen Menschen engagieren sich inzwischen, nachdem auch sie vielleicht ein Traum erlebt haben.

Wir sind leider noch immer viel zu wenige Anwälte und Juristen. Auch das macht mich fassungslos. Aber es gibt sie inzwischen doch, vereinzelt, bundesweit. Engagierte Kolleginnen und Kollegen, die ebenso zu kämpfen und aufzuklären versuchen, wie ich es im April getan habe.

Und kürzlich hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen den Shutdown in Gütersloh für unrecht und unverhältnismäßig erklärt. (Applaus)

Es gibt sie also doch, die ersten Lichtblicke auch in juristischer Hinsicht. Aber das reicht noch lange nicht. Wir müssen alle aufstehen. Wir müssen aufpassen, dass unsere Rechte nicht ein weiteres Mal missachtet werden und wir müssen mit Schicksalen und Krankheiten leben. Das gehört zum Lebensrisiko dazu und das können wir weder durch Versicherungen noch durch Impfungen vermeiden.

Ganz im Gegenteil sagt das Bundesverfassungsgericht allerdings gegenüber einem Beschuldigten im Strafverfahren, der wollte, dass das Strafverfahren verschoben wird, weil er sich nicht ausreichend geschützt fühlte wegen Corona:

Das Bundesverfassungsgericht sagte vor wenigen Wochen, die Verfassung bietet keinen vollkommenen Schutz vor jeglicher, mit einem Strafverfahren einhergehenden Gesundheitsgefahr. Dies gilt umso mehr, als ein gewisses Infektionsrisiko mit dem neuen Corona-Virus derzeit für die Gesamtbevölkerung zum allgemeinen Lebensrisiko gehört.

Ja, liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter, ich habe hier und heute mit Ihnen das erleichternde Gefühl, nicht mehr allein gegen einen rechtlichen, wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und sozialen Wahnsinn zu kämpfen. Es tut mir so gut, Sie hier alle zu sehen. (Applaus)

Danke, danke dass Sie hier sind und danke, dass es Sie gibt. Danke, dass Sie sich engagieren.

Wir brauchen ein gesundes Herz und eine kraftvolle Seele. Bitte bleiben sie wirklich gesund. Ich danke ihnen sehr. (Applaus)

https://youtu.be/Bvf9sJln154

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