Politik und Gesellschaft

UPDATE! Querdenken-711 – Versammlungsverbot in einer Demokratie? Wo sind wir eigentlich?

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Der Berliner Senat hat sehr kurzfristig eine schon länger angemeldete Versammlung zum Thema „Berlin invites Europe – Fest für Freiheit und Frieden“ und Dauermahnwache “ „Berlin invites Europe -Fest für Frieden und Freiheit -Camp“ sehr kurzfristig verboten.

Der Veranstalter, Michael Ballweg von Querdenken-711, hätte schon am 1. August die Abstandsregeln und Maskenpflicht nicht eingehalten. Obwohl von Seiten der Veranstalter aus immer wieder darum gebeten wurde, hätten die Demonstranten nicht entsprechend reagiert.

Es wird also in einem Land, das sich immer noch demokratisch nennt, verboten, dass man friedlich gegen Maßnahmen protestiert, die von der Regierung erhoben wurden. Die waren, wie es scheint, allerdings nur das i-Tüpfelchen, das noch gefehlt hat, um als Menschen gemeinsam in Aktion zu treten. Artikel 20, Absatz 4 des Grundgesetzes erlaubt dies ausdrücklich, nur scheint das niemanden der Verantwortlichen zu interessieren.

Dort heißt es:

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Das Widerstandsrecht ist ein Abwehrrecht des Bürgers gegenüber einer rechtswidrig ausgeübten Staatsgewalt mit dem Ziel der konservierenden Bewahrung oder Wiederherstellung der Rechtsordnung. Im Rahmen einer Verfassungshilfe soll es die Staatsgewalt unterstützen, wenn diese zu schwach ist, die verfassungsmäßige Ordnung aufrechtzuerhalten. Es ist noch strittig, wann das Recht greift, aber es gibt bereits die Meinung, dass man es bereits bereits anwenden könnte, bevor die Ordnung gefährdet worden ist – allein die Vorbereitungen dazu genügen in diesem Fall.

Selbst der Deutschen liebste Tageszeitung findet, dass der Berliner Senat mit dem Verbot zu weit gegangen ist und nennt den Beschluss einen „inakzeptabler Angriff auf eines unserer höchsten Grundrechte, gegen jede Verhältnismäßigkeit und obendrein an politischer Dummheit kaum zu überbieten.“

Selbst unsere Politiker sind sich offenbar einig: Demonstration darf sein! Allerdings nur im Ausland, zum Beispiel in Belarus. Da sagte unser Regierungssprecher, die Menschen zeigen Mut, wenn sie auf die Straße gehen.

 Doppelmoral?

Der Stein des Anstoßes wurde durch die ‚Corona-Maßnahmen‘ ins Rollen gebracht, die von der Regierung bisher kaum gelockert wurden. Hinzu kommt, dass ein zweiter Lockdown seit Wochen angedroht wird, obwohl die Zahlen das laut zahlreicher wissenschaftlichen Experten nicht hergeben. Immer wieder hört man von Statistikern und Ärzten, dass derzeit gemessene Steigerungen von positiv Getesteten lediglich darauf beruhen würden, dass eben mehr gemessen werden würde.

Positive Corona-Messung mit Fehlertoleranz/ Quelle: https://youtu.be/kWp5xcsRD9g

Seit Mitte Mai befinden wir uns mit den Zahlen bereits im Bereich der Fehlertoleranz des PCR-Tests. (Balken in Orange)

Erklärung der Statistik: Finde ich bei 1.000 Menschen vielleicht einen, der positiv ist, dann finde ich bei 10.000 Menschen logischerweise 10 Mal mehr, also 10 Menschen. So kann man die Zahlen schönen. Grundlage dieser Aussagen sind jeweils die offiziellen Zahlen des Robert-Koch-Instituts, die regelmäßig von unabhängigen Statistikern überprüft und neu ausgewertet werden, indem man sie in Relation zu der Anzahl der Messungen setzt. Diesen Feinschliff findet man beim RKI nicht.

Das Versammlungsverbot für die Demonstrationen kam sehr kurzfristig am 26. August.

Zwei Tage später wäre die erste Demonstration, also am 28. August. Das behördlich angeordnete Versammlungsverbot, ein 9-seitiges Schreiben, können Sie hier einsehen.

Die Anwälte von Querdenken wurden sofort aktiv.

Wenn eine Beschwerde vor dem  Verwaltungsgericht keinen Erfolg hätte, würde notfalls das Bundesverfassungsgericht bemüht werden.

Über 100 Demonstrationen sollen für die nächsten Tage in Berlin genehmigt worden sein. Wie man hörte, sollen es insbesondere solche sein, die politisch eher linksgerichtet sind.

Querdenken selbst hatte 22.500 Teilnehmer angemeldet und nach dem Verbot gab es von Seiten der Organisation klagepaten.eu den Aufruf an die Teilnehmer, einzelne Demos anzumelden. Über diese Schiene hätte die Querdenken-Demo dann doch noch stattfinden können.

Heute hat Anwalt Markus Haintz in Berlin versucht, über 700 Einzelanmeldungen für Veranstaltungen in Berlin bei der entsprechenden Versammlungsbehörde abzugeben. Eine Taktik, die in Stuttgart offenbar Erfolg hatte, in Berlin leider nicht. Nach einigen Stempeln lehnten die Beamten weitere Anträge ab und verwiesen an den zuständigen Senator, der offenbar ebenfalls keine Lust hatte.

Die Berliner Polizei selbst soll sehr freundlich und nicht ablehnend reagieren.

Sowohl die Anwälte als auch Michael Ballweg sind sehr optimistisch, dass ihre Großdemo doch noch genehmigt wird. Markus Haintz hatte auf seinem T-Shirt neben dem fettgedruckten Artikel 20, Absatz 4 auch den Artikel 1, Absatz 1 aufgedruckt:

Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

Auf der Seite von Querdenken-711.de ist von Michael Ballweg zu lesen:

 „Meine Befürchtung im April 2020, dass im Rahmen der Pandemie die Grundrechte nicht nur temporär eingeschränkt werden, hat sich bestätigt.“

Klage beim Bundesverfassungsgericht. Die Versammlungen finden statt.

Unsere Regierung hat heute die Maßnahmen unbeirrt weiter verschärft und das Versammlungsverbot weiter beschränkt. Außerdem gibt es ein Bußgeld, wenn man zukünftig die Maske verweigert. Frau Merkel schien sehr unbeeindruckt zu sein, als sie das von ihrem Blatt ablas.

Eben gerade noch reingekommen: Robert Kennedy Jr. wird am Wochenende in Berlin sein. Die Organisatoren der Veranstaltung am 29. August, also Querdenken-711, haben ihn eingeladen, daran teilzunehmen.

 

Robert Kennedy Jr. kommt nach Berlin

Pressemitteilung Querdenken-711 
Anwälte Klagepaten
KenFM
Live Stream Berlin Abgabeversuch Demos

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UPDATE:

Der Veranstalter von Querdenken gibt bekannt, dass das Verwaltungsgericht das Versammlungsverbot aufgehoben hat.