Gesundheit Politik und Gesellschaft Wirtschaft

Lichtblick für Geschädigte: Corona-Sammelklage in Vorbereitung

Pinterest LinkedIn Tumblr

Zahlreiche Anwälte haben sich inzwischen zusammengeschlossen, um zu ermitteln, ob Corona wirklich das war und ist, was man uns von Seiten der Regierung erzählte, oder ob es hier Zweifel gibt.

Audio

Seit Wochen verfolgen wir die Entwicklung und die Arbeit des Corona-Ausschusses, dem mehrere Anwälte angehören, unter anderem Herr Dr. Reiner Fuellmich, der auch in Kalifornien als Anwalt zugelassen ist.

Befragungen von Experten, die live gestreamt wurden, kamen einhellig zu dem Ergebnis: Der Test hätte nie zur Feststellung einer Erkrankung genommen werden dürfen.

Die daraus resultierenden Maßnahmen durch die Regierung wären unverhältnismäßig, denn sie hätten mehr Schaden angerichtet, als das Virus selbst, erklärt Herr Dr. Fuellmich.

Es habe sich herausgestellt, dass COVID-19 nicht gefährlicher sei als eine normale Grippe und es habe keine Übersterblichkeit gegeben, wie man bei einer Pandemie annehmen müsste.

Rechtsanwalt Dr. Reiner Füllmich hat am 29. August auf der letzten Kundgebung von Querdenken in Berlin die Fakten zusammengefasst und dazu eine Erklärung abgegeben.

https://youtu.be/IcGMefYasSo

Wir befänden uns in einer Situation des strukturellen Ungleichgewichts. Ein mächtiger Gegner – nämlich unsere eigene Regierung, sowie auch die Oppositionsparteien – versuche, uns zu dominieren und schrecke dabei vor nichts zurück.

„Aber, ich kann Ihnen sagen, dass es Grund für Optimismus gibt.“

Seit sechs Wochen wurden im Berliner Corona-Ausschuss Professoren und andere Sachverständige zu den Kernfragen der Corona-Krise angehört. Eigentlich könnte man es jetzt schon Corona-Skandal nennen.

Die Fragestellung war: Wie gefährlich ist das neue Corona-Virus wirklich und wie zuverlässig sind die sogenannten PCR-Tests des Professor Drosten, die ja in Deutschland die alleinige Grundlage für alle Maßnahmen waren und welche Kollateralschäden haben diese Maßnahmen angerichtet. Die kurze Antwort von Herrn Dr. Fuellmich lautet:

„Das Corona-Virus entspricht in seiner Gefährlichkeit einer Grippe. Es gibt keine Übersterblichkeit.“

Die Anti-Corona-Maßnahmen selbst hätten dagegen massivste gesundheitliche Schäden auf sowohl physischer als auch psychischer Ebene und verheerende wirtschaftliche Schäden angerichtet, deren Ausmaß bis jetzt noch nicht einzuschätzen sei. Es sei aber jetzt schon abzusehen, dass diese Schäden um ein Vielfaches größer seien als alles, was dieses Virus jemals hätte anrichten können.

Dieser besondere PCR-Test sei für die Feststellung einer Infektion mit dem Virus absolut ungeeignet, er sei für diagnostische Zwecke auch nicht zugelassen.

„Die Immunologen Frau Professor Dr. Kämmerer aus Würzburg, Professor Pierre Capel aus den Niederlanden und Professor Dolores Cahill aus Irland, sowie der Molekularbiologe Dr. Arvay aus Österreich haben auf detailliertes Befragen übereinstimmend erklärt, der PCR von Drosten, der wohl am Computer zusammengefummelt wurde, ohne dass Herr Drosten das Virus jemals in seinem Labor gesehen hat, sagt nichts über eine Infektion aus, wenn er positiv ist.“

Die Befragung wurde hier übertragen:

https://youtu.be/jDZgQaqYtrQ

Ein positiver Test würde lediglich irgendein Fragment eines Moleküls vorgefunden wurde. Es sei nicht möglich, daraus herzuleiten, dass dies ein Virus sei oder gar das ‚Wuhan-Virus‘. Der Test könne auch auf ein Überbleibsel aus dem Kampf des Immunsystem gegen eine Erkältung positiv anschlagen.

Befragung Prof. Dr. Kämmerer

https://youtu.be/B8eUP1ils8I

Juristisch würde das bedeuten, dass die Behauptung, der PCR-Test könne konkrete Auskunft über Infektionen geben, sei eine falsche Tatsachenbehauptung im Sinne des Straftatbestandes des Betruges. Zivilrechtlich läge eine arglistige Täuschung vor, weil das Produkt mit falschen Zusicherungen vermarktet wurde.

Sowohl nach deutschem als auch amerikanischem Recht bedeute das, dass die Personen, die den Test so vermarktet hätten, dafür all jenen, die daraus Schäden erlitten, zum Beispiel durch Umsatzeinbußen wegen des Lockdowns, vollen Schadensersatz schulden.

Das beträfe in diesem Fall nur Vermögensschäden, aber im Weiteren auch Körperschäden und somit Schmerzensgeld.

Sowohl deutsche als auch internationale Juristen hätten sich nun zusammengeschlossen, um diese Schäden gegenüber den Verantwortlichen geltend zu machen.

Diese Verantwortlichen wären nicht nur Drosten vom Charité und Wieler vom RKI, sondern auch die Weltgesundheitsorganisation, die diesen Test weltweit empfohlen hat, sodass er auch in den USA vermarktet wurde.

Somit sei es möglich, in den USA Klage zu erheben.

Der Anwalt erinnert hier an die Deutsche Bank und VW, die in den USA einen zweistelligen Miliardenbetrag bezahlen mussten, während ihnen in Deutschland „der rote Teppich ausgelegt wurde“. Auch mussten sie ein öffentliches Geständnis ablegen und sich entschuldigen.

Der Corona-Ausschuss wird zukünftig nicht nur mit der Aufarbeitung des Skandals weitermachen, sondern nun beginnen, den „großer Neustart“ zu diskutieren. Und zwar im Sinne der Menschen und nicht im Sinne derer, die ihn ausgerufen haben.

„Ausnahmslos alle Anhörungen haben ergeben, dass wir tatsächlich einen grundlegenden gesellschaftspolitischen Wandel brauchen und wollen. Angefangen von der Macht der Konzerne, über die Schaffung sozialer Gerechtigkeit, die Bekämpfung des Klimawandels und den Kampf für Umweltschutz, sowie die Herstellung einer wirklich unabhängigen Justiz.“

„Es gibt viel zu tun, packen wir es an!“

Hier geht es zur Corona-Schadensersatzklage, an der Sie sich beteiligen können, falls Sie zu den Geschädigten gehören.

Wenn Sie diese Information für nützlich halten und Ihnen unsere Artikel gefallen, dann freuen wir uns hier über Ihre Unterstützung, die uns hilft, weiterhin investigativ zu arbeiten und Ihnen Nachrichten zu liefern, die man im Mainstream leider vergeblich sucht.