Der Europäische Gerichtshof hat ganz im Sinne der Verbraucher entschieden, als er Crispr, die Genschere, mit der man Gene aus dem Erbgut von Pflanzen entfernen und neue hinzufügen kann, zu den genetisch veränderten Organismen (GVO) im Sinn der EU-Richtlinie zählte. Das bedeutet im Klartext, dass sie für den Konsumenten als solche gekennzeichnet werden müssen.
Natürlich geht jetzt ein Aufschrei durch die Wissenschaft, die das für Unsinn hält. Warum muss der Verbraucher extra darauf aufmerksam gemacht werden, dass er hier nicht mehr die reine Natur genießt, sondern ein von Menschen verändertes Produkt? Es ist doch alles so harmlos!
Das Ungefährliche sehen die Schöpfer und Befürworter dieser Methode darin, dass man mit der sogenannten Genschere einzelne Gene herausschneiden kann, Eigenschaften, die man der Pflanze gerne nehmen würde, um dann entweder ein anderes Gen einzusetzen oder die beiden losen Enden jetzt einfach miteinander zu verbinden. Falls man sich entschließen würde, ein Gen zu implantieren, dann käme das aus der gleichen Pflanzengruppe. Damit kann man sie von herkömmlichen Züchtungen nur durch ihre neuen, gewünschten Eigenschaften unterscheiden, die nunmal durch Gentechnik entstanden sind.
By marius walter [CC BY-SA 4.0, from Wikimedia Commons]
Also – harmloser geht’s doch gar nicht mehr! Oder?
Wollte der Verbraucher nicht immer schon ein Produkt, das weniger Pestizide braucht oder der Allergiker endlich mal eine Erdnuss essen können, die allergenfrei ist? Würde der Bauer sich nicht freuen, wenn sein Getreide auch bei Trockenheit wächst und gute Erträge bringt?
Dazu kommt noch der merkantile Faktor, denn man sagt, die Züchtungen könnte man schnell und preiswert in die Höhe ziehen.
Klingt doch alles ganz harmlos, oder?